Abstract:
Der Autor erläutert die gesetzgeberischen Aufgaben, die das Parlament als Folge
der Annahme der "Abzocker"-Initiative am 3. März 2013 an die Hand zu nehmen
hat. Er legt Leitlinien für die Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV dar und geht dabei
davon aus, dass das Parlament den Gesetzgebungsauftrag nicht unbesehen durch
zwingende Vorschriften umzusetzen hat. Im Interesse der Aktionäre und unter
Wahrung der Mitsprachemöglichkeit von Minderheitsaktionären solle Raum für
statutarische Abweichungen gelassen werden. Mit Blick auf eine Verbesserung der
Corporate Governance werden konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der
einzelnen Forderungen der Initiative unterbreitet. (G. Zindel)