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Der Entwurf zur schweizerischen ZPO beseitigt einige Hindernisse der Beweisführung mittels Scans, d.h. Ausdrucken eingescannter Papier-Urkunden. Dadurch, dass der Bundesrat hier Rechtssicherheit schafft, setzt er ein deutliches Signal zugunsten der Digitalisierung von Unternehmensinformationen, die bedeutende Effizienzgewinne verspricht. Einige weitere, teilweise inhärente, beweisrechtliche Risiken kann indessen auch der Bundesgesetzgeber nicht aus der Welt schaffen. Somit werden die Unternehmen auch nach Inkrafttreten der schweizerischen ZPO beim Entscheid über ein Digitalisierungsprojekt gewisse, nunmehr aber reduzierte, beweisrechtliche Risiken zu berücksichtigen haben.
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